Ich studiere

Die ambulante Versorgung zeichnet sich durch ihre Vielfalt und Dynamik aus. Schon während des Studiums hat man die Chance, in unterschiedlichen Fachgebieten tätig zu sein. Die Famulatur in einer Arztpraxis bietet eine einzigartige Gelegenheit, erste umfassende und praxisnahe Erfahrungen in der Niederlassung zu sammeln.

Famulatur in der ambulanten Versorgung

Die Famulatur ist ein von der Approbationsordnung für Ärzte (ÄAppO) vorgeschriebenes Praktikum. Dieses ist Teil der ärztlichen Ausbildung und soll die Studierenden mit der ärztlichen Patientenversorgung in Einrichtungen der ambulanten und stationären Krankenversorgung vertraut machen. Die KV Hamburg berät rund um die Famulatur im ambulanten Bereich.

Ihre Ansprechpartnerin

Lotse

Sonja Schütt

Tel. 040 / 22 802 - 626

arztregister@kvhh.de

Famulatur

Zeitraum

Zeitraum

Im klinischen Teil des Studiums muss jede Student:in nach Bestehen des Physikums und vor Beginn des praktischen Jahres eine Famulatur absolvieren.

Inhalte und Dauer

Inhalte und Dauer

Die Famulatur geht insgesamt vier Monate und wird in vier Einsätzen für jeweils einen Monat in verschiedenen Einrichtungen absolviert.

Die Famulatur wird nach der derzeit geltenden Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO) abgeleistet:

  1. für die Dauer eines Monats in einer Einrichtung der ambulanten Krankenversorgung, die ärztlich geleitet wird (z. B. ein Medizinisches Versorgungszentrum) oder einer geeigneten ärztlichen Praxis,
  2. für die Dauer eines Monats in einem Krankenhaus oder in einer stationären Rehabilitationseinrichtung
  3. für die Dauer eines Monats in einer Einrichtung der hausärztlichen Versorgung
  4. für die Dauer eines Monats in einer in den Nummern 1 bis 3 genannten oder einer anderen geeigneten Einrichtung, auch des öffentlichen Gesundheitswesens, in der ärztliche Tätigkeiten ausgeübt werden.
Bewerbung und Bewerbungsfristen

Bewerbung und Bewerbungsfristen

Das ist von Praxis zu Praxis unterschiedlich, jedoch ist eine formlose Bewerbung meist ausreichend. Am besten ist es, wenn vorher ein Telefonat mit dem Arzt/der Praxis geführt wird. Von Kliniken wird oft eine schriftliche Bewerbung (Anschreiben, kurzer Lebenslauf und/oder das Zeugnis des Physikums) verlangt. Größere Kliniken veröffentlichen teilweise die Ansprechpartner:innen auf der Homepage. Je nach Praxis/Klinik sind die Bewerbungsfristen ebenfalls unterschiedlich. Im Schnitt kann sich drei bis sechs Monate, bei den sehr beliebten Praxen/Kliniken bis zu ein Jahr im Voraus beworben werden.

Vergütung (Taschengeld)

Vergütung (Taschengeld)

Die KV Hamburg zahlt einer Medizinstudent:in, die einen Teil der nach § 7 der Approbationsordnung für Ärzte vorgeschriebenen Famulaturen in freier Praxis ableistet, für maximal 2 Monate ein sogenanntes Taschengeld in Höhe von 150,00 € monatlich.

Um diese Förderung zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Medizinstudent:innen erhalten das Taschengeld, wenn sie das Medizinstudium in Hamburg absolvieren oder ihren Hauptwohnsitz in Hamburg haben.
  • Die Student:in muss vier zusammenhängende Wochen in Vollzeit bei einem Hamburger Vertragsarzt als Famulant:in tätig sein.
  • Die Famulatur hat in der vorlesungsfreien Zeit oder während eines Urlaubssemesters zu erfolgen, für das eine entsprechende Genehmigung beizufügen ist.

Weitere Hinweise zum Antragsverfahren

Nach Beendigung der Famulatur muss die Student:in einen Antrag auf Zahlung des Taschengeldes bei der KV Hamburg stellen. Das Antragsformular kann auf der Homepage der KV Hamburg heruntergeladen werden. Dort finden Sie ebenfalls einen Link zum Merkblatt der Hamburger Sozialbehörde inklusive Zeugnisvordruck.

  • Den 3-seitigen Antrag sowie die erforderlichen Belege (z. B. Immatrikulationsbestätigung und die Kopie der Vor- und Rückseite des Personalausweises) senden Sie bitte im digitalen Format (JPG oder PDF) an folgende E-Mail-Adresse Foerderung.Famulatur@kvhh.de 
    Sofern alle o. g. Voraussetzungen erfüllt sind, erfolgt die Überweisung des Taschengeldes.

Bitte beachten Sie, dass das Taschengeld nur bis zum 15. Februar des auf die Famulatur folgenden übernächsten Jahres gezahlt werden kann. (Beispiel: Die Famulatur fand im Juni 2023 statt. Das Taschengeld kann nur gezahlt werden, wenn die Bestätigung über die abgeleistete Famulatur bis zum 15. Februar 2025 bei uns eingegangen ist.)

Bei Fragen zur Famulatur melden Sie sich gerne bei uns im Arztregister unter der Telefonnummer: 040 22802-897 oder per E-Mail: Foerderung.Famulatur@kvhh.de

Nach dem Studium

Nach dem Studium folgt in aller Regel die Weiterbildung zur Fachärzt:in. Weitere Informationen zu der Weiterbildung in der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung finden Sie unter dem Punkt "Ich bin in Weiterbildung". Außerdem ist zu empfehlen, Informationen bei der für die Weiterbildung zuständigen Ärztekammer einzuholen.

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